|
Name: Wyss Zuzana Jahrgang: 1962 Partei (neu/bisher): CVP Wahlkreis: Winterthur-Land Motto: Hilfe zur Selbsthilfe
Sollen Massnahmen gegen Diskriminierung, Beschimpfung und Gewalt gegenüber Schwulen, Lesben, Bisexuellen und Transgender strafrechtlich verankert werden?
Antwort: Als Juristin musste ich die Erfahrung machen, dass das Festsetzen von gesetzlichen Regelungen, Verordnungen, Strafen etc. allein leider noch keine Garantie für das erfolgreiche Bekämpfen von Missständen bietet. Es wiegt die Bevölkerung in einer „falschen Sicherheit“, man denkt, damit sei das Problem gelöst und beachtet nicht, dass die Durchsetzung viel mehr Energie und Aufwand benötigt. Es sollte auch nicht die Situation eintreten, dass durch häufige oder zu weit gehende gesetzliche Bestimmungen der Bürger immer mehr kriminalisiert wird. Bekämpfung von Missständen muss nicht immer gleichbedeutend sein mit Kriminalisierung des „Zuwiderhandelnden“ (was durch strafrechtliche Verfolgung jedoch genau erfolgen würde). Die Bekämpfung der erwähnten Ungerechtigkeiten sollte primär auf einem anderen Weg, als durch strafrechtliche Sanktionen erfolgen.
Sollen gleichgeschlechtliche, binationale Paare, die beim Standesamt registriert sind, von der vereinfachten Einbürgerung profitieren dürfen und somit den heterosexuellen Ehepaaren gleichgestellt werden?
Antwort: Ja aber es müssten die gleichen, konsequenten Abklärungen erfolgen wie bei heterosexuellen Ehen mit einem Ausländer/in, damit Missstände und der Missbrauch beim Erwerb des schweizerischen Passes vermieden werden könnten.
Befürworten Sie die Auflösung der eingetragenen Partnerschaft zu Gunsten der vollständigen Öffnung der Ehe auch für gleichgeschlechtliche Paare?
Antwort. Die Institution Ehe als solche stand und steht spezifisch für heterosexuelle Partnerschaften, auch in Berücksichtigung der Unterschiede zwischen Mann und Frau. Wichtig scheint mir nicht die Frage nach der Öffnung der Ehe als Institution für gleichgeschlechtliche Partnerschaften sondern im Vordergrund steht vielmehr das Schaffen von gesetzlichen Regelungen, welche gleichgeschlechtlichen Partnern entsprechend heterosexuellen Partnerschaften gewisse grundlegende Rechte und Ansprüche garantieren.
Ab welchem Alter und wie sollen Schüler über Homosexualität und Homophobie aufgeklärt werden?
Antwort. Diese Frage kann ich nicht generell beantworten. Bestimmt sind gewisse Unterschiede zwischen Schulen auf dem Land und Schulen in einer Grossstadt, wo die Schüler wahrscheinlich früher mit diesen Fragen konfrontiert werden, zu beachten. Ein Alter oder die Art und Weise der Aufklärung sollte daher nicht allgemein festgelegt und die Schulen nicht mittels starren, allgemein gültigen Regeln zum Handeln gezwungen werden. Denn solange eine Schule bzw. der Schulleiter, Lehrer oder Eltern einer Gemeinde nicht wirklich zur Aufarbeitung dieses Themas bereit oder allenfalls mit dieser Aufgabe überfordert sind, wird vermutlich kein befriedigender Erfolg resultieren. Es soll das Gespräch und die Aufklärung an der Schule stattfinden aber es sollte den Schulgemeinden frei stehen, in welchem Alter oder auf welche Art sie die Aufklärung der Schüler an die Hand nehmen wollen. Es sollten auf jeden Fall bei Fachstellen, welche Unterstützung durch Vorträge oder Broschüren bieten, Anfragen durch die interessierten Schulgemeinden möglich sein.
Sollen in den Schulen ComingOut-Broschüren zum regulären Dokumentationsangebot gehören?
Antwort: Auch dies würde ich nicht ganz generell festlegen sondern den Schulen die Möglichkeit zwar anbieten und diese auch darüber informieren. Den Entscheid bezgl. des erweiterten Angebots jedoch wiederum den Schulen selber überlassen.
|